- 115 - 1344. Apr. 14. (Brieg.) fer. 4. p. 8. pasche. Der Rath (die Namen im Anhange) verpachtet den Herren von der Hintermühle auf dem andern Oderufer das hinter der Mühle gelegene Gehölz (rubetum) für 1 1/2 Mk. jährlich. Die Cons. sollen den Müllern helfen Verwüster jenes Gehölzes zur Strafe zu ziehen. Die Cons. dürfen Namens der Stadt dort Lehm graben, Andere aber nicht, und die Cons. zahlen von jedem Ofen Ziegeln 1 Loth an die Mühlherren. Brg. Stadtb. I. f. 57. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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